Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitsgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und / oder Tod zusagt.
Die Legaldefinition in § 1 Abs. 1 BetrAVG enthält drei Merkmale, die erfüllt sein müssen, um von betrieblicher Altersversorgung sprechen zu können:
- Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses
- Biologisches Ereignis (Alter, Invalidität, Tod) als Anlass für die zugesagte(n) Leistung(en)
- Versorgungszweck der Leistung(en)